§ 26 Abs 2 GBG; § 31 Abs 1 GBG; § 32 GBG
Hoyer kommentiert eine OGH Entscheidung, in der es um die Frage ging, ob die Unterschriften der Parteien auf einer Ergänzungsurkunde beglaubigt werden müssen, wenn die Unterschriften der Parteien auf der auch die Aufsandungserklärung enthaltenden Vertragsurkunde beglaubigt sind.