§ 87 GBG; § 94 GBG; § 1045 ABGB
Die Entscheidung hat einen grundbuchsrechtlichen Sachverhalt zum Inhalt. Welche Urkunden müssen zur Eintragung vorgelegt werden? Muss das Gericht die schuldrechtliche Einhaltung des Tauschvertrages einhalten? Müssen die Einverleibungen der Liegenschaften bei einem Tauschvertrag gleichzeitig erfolgen? Sind die Voraussetzungen der Einverleibung für Tauschverträge anders als jene für Kaufverträge?