§ 294 ABGB; § 828 ABGB; § 834 ABGB
Entscheidung zum Thema des Miteigentums und des Mitbesitzes. Wie darf eine in Miteigentum mehrerer Personen stehende Liegenschaft genützt werden? Wie darf die Ausübung des Besitzes geändert werden? Bedarf es Absprachen diesbezüglich?
OGH 1 Ob 128/06i