Zusammenfassung: Entscheidung zur Zulässigkeit der Verschmelzung trotz Überschuldung der übernehmenden Gesellschaft.
Rechtsgrundlagen: § 226 AktG
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Zusammenfassung: Entscheidung zur Zulässigkeit der Verschmelzung trotz Überschuldung der übernehmenden Gesellschaft.
Rechtsgrundlagen: § 226 AktG
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