vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung - Kein Kraftloserklärungsverfahren bei Vergessen des Losungsworts eines Sparbuchs

ZivilrechtNZ 2007/71NZ 2007, 307 - 308 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Ist die Vorlage des Sparbuchs möglich, wurde aber das Losungswort vergessen, muss die Verfügungsbefugnis über die Sparurkunde nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 3 BWG; § 1 KEG; § 13 KEG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!