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Verfahrensrecht

AußerstreitrechtJohannes AndraeNZ 2006/24NZ 2006, 288 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Sofern vom Erstgericht ausdrücklich ein Stellungnahmerecht eingeräumt wurde, kann das Rekursgericht das unterlassene Vorbringen nicht als entschuldbare Fehlleistung qualifizieren.

OLG Graz, 09.03.2006, 4 R 34/06m

Rechtsgrundlagen: § 55 Abs 2 AußStrG

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