§ 211 EO; § 231 EO; § 109 KO; § 188 KO
Der OGH nimmt zu den Inhaltserfordernissen der Anmeldung einer Höchstbetragshypothek Stellung und erläutert, welche Rechtsfolgen die Nichteinbeziehung des Höchstbetragspfandgläubigers in der Meistbotsverteilung nach sich zieht.