§ 77 GBG; § 122 GBG; § 12 GUG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, das der grundbücherliche Eigentümer im Fall der teilweisen Ablehnung seines Antrags auf Richtigstellung der Anschrift zur Geltendmachung des Rekurses legitimiert ist.