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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Genossenschaft

VerbandJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2006/4NZ 2006, 221 Heft 7 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Verbandspflicht bleibt auch nach der Auflösung einer Genossenschaft aufrecht; die Integration in einem Revisionsverband ist aber nicht mehr erforderlich.

OLG Wien, 09.11.2005, 28 R 209/05v

Rechtsgrundlagen: § 1 GenRevG; § 2 Abs 2 GenRevG; § 26 GenRevG; § 28 GenRevG

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