§ 12 GBG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 94 Abs 1 Z 4 GBG
Der OGH erklärt eine Reallast, die einem Realrechtsberechtigten einer Wegenachbarschaft die Verpflichtung zur Sicherstellung der Erschließung einer bestimmten Liegenschaft auferlegt, mangels Bestimmtheit für unzulässig und weist einen diesbezüglichen Grundbuchsantrag ab.