§ 40 GBG; § 96 GBG; § 8 Z 2 GBG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass der Antrag des vorgemerkten Eigentümers auf Einverleibung des Eigentumsrechts als Beantragung der Anmerkung der Rechtfertigung zu qualifizieren sei.