Zusammenfassung: Eine gerichtliche Aufbewahrung von Verpfändungsverträgen in der Urkundensammlung ist nicht möglich.
HG Wien, 21.03.2006, 71 Für 2468/06a
Rechtsgrundlagen: § 452 ABGB; § 12 FBG; § 331 Abs 1 EO
Zusammenfassung: Eine gerichtliche Aufbewahrung von Verpfändungsverträgen in der Urkundensammlung ist nicht möglich.
HG Wien, 21.03.2006, 71 Für 2468/06a
Rechtsgrundlagen: § 452 ABGB; § 12 FBG; § 331 Abs 1 EO