Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Verantwortlichkeit von Schiedsrichtern und Mediatoren auseinander. Im Zuge der Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen nehmen sie dabei auch auf die Neuregelungen im Schiedsrechtsänderungsgesetz und im Zivilrechts-Mediationsgesetz Bezug, behandeln die Frage der Anwendbarkeit von 1299 ABGB und der Analogiefähigkeit von § 3 Abs 1 AHG und prüfen, ob eine Haftung des Schiedsrichters auch aus der mangelhaften Erfüllung des Schiedsrichtervertrages abgeleitet werden könnte. Abschließend weisen sie auf den verpflichtenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mediatoren hin.