Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob Straftaten gegen den Erblasser oder dessen Familiensphäre, die nach dem Tod des Erblassers oder nach der Einantwortung begangen werden, die Erbunwürdigkeit des Erbansprechers zur Folge haben. Dabei setzt sie sich auch mit der Frage auseinander, welche konkreten strafbaren Deliktshandlungen die Erbunwürdigkeit begründen und innerhalb welcher Frist diese Erbunwürdigkeit geltend gemacht werden muss.