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Kundmachung der PersonaldatenVO - Notariatskammer Steiermark

RechtsanwaltNZ 2006, 369 - 370 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird die von der Notariatskammer für Steiermark kundgemachte Personaldatenverordnung abgedruckt.

Rechtsgrundlagen: § 134 Abs 2 Z 1 NO; PersonaldatenVO; § 140 Abs 2 Z 11 NO

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