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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Verfahrensrecht

RechtsanwaltJohannes AndraeNZ 2006/27NZ 2006, 351 - 352 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 33 NO; § 79 NO; § 120 NO; § 121 NO

Auch ein Notarsubstitut muss im Fall der Identität zwischen seinem Familiennamen und jenem der Parteien bei Beglaubigung der Parteienunterschriften auf das fehlenden verwandtschaftliche Naheverhältnis ausdrücklich hinweisen.

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