§ 1151 ABGB; § 2 Abs 4 AuslBG
Der VfGH betont eine gebotene Prognoseentscheidung bezüglich der wahren Absichten der Parteien im Rahmen der Prüfung einer Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch Vorspiegelung von Gesellschaftsverhältnissen. Dabei legt er auch dar, dass sowohl die Gesellschaft wie auch die Gesellschafter Parteistellung und Antragslegitimation beim AMS genießen.