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Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

Allgemeine RechtsfragenLtdStA Dr. Günter Auer (Bearb)NZ AGS 2005/623NZ AGS 2005, 249 Heft 8 v. 1.8.2005

§ 1 Abs 2 SpaltG; § 136 GBG

Der OGH erörtert, dass Maximalbetragshypotheken bei einer Spaltung zur Neugründung im Wege der Universalsukzession übertragen werden; es ist weder die Einwilligung des Grundstückseigentümers noch die Einverleibung der Hypothek erforderlich. Lediglich der Name der Neugläubigerin muss gemäß § 136 GBG richtig gestellt werden.

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