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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/5NZ 2005, 223 Heft 7 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die GmbH kann nicht wegen vermuteter Vermögenslosigkeit gelöscht werden, wenn die rechtzeitige Postversendung des Jahresabschlusses nachgewiesen wird. Das Rekursgericht kann eine unmittelbare Löschungsanordnung aussprechen.

OLG Wien, 28 R 14/05t

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