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Die Gültigkeit eines Erbvertrages nach österreichischem Recht bei Beurkundung durch einen deutschen Notar

ErbrechtDr. Franz Leopold, öffentlicher Notar in Graz; Mag. Barbara Koland; Cathrin Caspary, Notarin in Sonthofen, DeutschlandNZ 2005/46NZ 2005, 193 - 199 Heft 7 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob ein Erbvertrag, der von zumindest einem Vertragspartner mit österreichischer Staatsbürgerschaft abgeschlossen und in Deutschland notariell beurkundet wurde, im österreichischen Abhandlungsverfahren Rechtsverbindlichkeit und -gültigkeit erlangen kann. Die Verfasser beschreiben zu diesem Zweck die Abgrenzungsmerkmale zwischen der in Österreich maßgeblichen Notariatsaktsform und der deutschen notariellen Beurkundung und nehmen auch auf die Vorgaben im internationalen Privatrecht Bezug.

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