§ 27 Abs 2 GBG; § 26 Abs 2 GBG; § 839 ABGB; § 889 ABGB
Der OGH prüft, ob die Angabe eines Gesamtpreises in einem Kaufvertrag bezüglich der Veräußerung eines Grundstücks durch zwei Hälfteeigentümer dem Bestimmtheitsgrundsatz entspricht. weiters legt er dar, dass es bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 27 Abs 2 GBG ausreicht, wenn das Geburtsdatum der Parteien nur in der alten Urkunde aufscheint.