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Abgabenrechtliche Judikatur des VfGH, VwGH und EuGH (1/04 -VIII/04)

SteuerrechtUniv.Prof. Mag. Dr. Otto Taucher, Institut für Finanzrecht der Universität Graz, selbständiger SteuerberaterNZ 2005/39NZ 2005, 170 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 15a ErbStG

Vermögenstransfers im Rahmen von einvernehmlichen Erbteilungsübereinkommen, die von der letztwilligen Verfügung abweichen, haben keinen Einfluss auf den bereits erfolgten Erbanfall , aber die Nacherhebung der Erbschaftssteuer für die entgeltliche Übertragung zur Folge.

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