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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/1NZ 2005, 157 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Auch ein vorläufiger Jahresabschluss unterliegt den handelsrechtlichen Publizitätspflichten.

OLG Wien, 4 R 8/04g

Rechtsgrundlagen: § 277 HGB

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