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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/10NZ 2005, 154 - 155 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Die Vorlage eines alten Jahresabschlusses bildet keinen Nachweis für offenkundiges Vermögen der Gesellschaft.

OLG Wien, 28 R 430/03s

Rechtsgrundlagen: § 40 FBG; § 10 AußStrG

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