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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/15NZ 2005, 156 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass die Vorlage eines alten Jahresabschlusses den Schuldner nicht von seiner Publizitätspflicht befreit und nimmt zur Beurteilung des Bestands eines offenkundigen Vermögens Stellung.

OLG Wien, 28 R 261/04i

Rechtsgrundlagen: § 40 FBG

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