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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

InsolvenzrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/3NZ 2005, 95 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Ein persönlich haftender zahlungsunfähiger Gesellschafter ist zur Beantragung der Gesellschaftslöschung ohne Einwilligung des Konkursgerichts oder des Masseverwalters nicht legitimiert.

OLG Wien, 28 R 25/04h

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 KO; § 186 KO; § 187 Abs 1 Z 3 KO; § 31 Abs 2 HGB

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