§ 53 GBG
Es kann auch die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bezüglich einzelner Miteigentumsteile beantragt werden.
OGH 15.06.2004, 5 Ob 302/03b
§ 53 GBG
Es kann auch die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bezüglich einzelner Miteigentumsteile beantragt werden.
OGH 15.06.2004, 5 Ob 302/03b