§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 20 Abs 3 EisbEG; § 35 Abs 3 EisbEG
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass Grundbuchseintragungen gegen den Verpflichteten bis zur Einverleibung des Eigentumsrechts des Enteigners zulässig seien; der Nachweis der Begleichung oder Sicherstellung der Entschädigungssumme habe aber die Rechtsungültigkeit der Eintragungen zur Folge.