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Entscheidung - OGH 26.11.2003, 3 Ob 242/03i

ZivilprozessrechtNZ 2005/10NZ 2005, 19 - 21 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 1 AnfO

Die aus einem Anfechtungsurteil resultierende Duldungspflicht erstreckt sich nur auf ziffernmäßig konkretisierte Forderungen eines zuvor begründeten Exekutionstitels.

OGH 26.11.2003, 3 Ob 242/03i

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