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Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

Wohn- und MietrechtLtdStA Dr. Günter Auer (Bearb)NZ AGS 2005/637NZ AGS 2005, 380 - 382 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 2 Abs 2 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002; § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 9 Abs 2 Z 5 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002

Vor Inkrafttreten des WEG 2002 erworbenes Zubehör-Wohnungseigentum an einem Autostellplatz behält seine Rechtsgültigkeit, eine Übertragung auf ein anderes Wohnungseigentumsobjekt ist aber nicht mehr möglich.

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