§ 283 Abs 2 HGB; § 10 Abs 1 HGB; § 2 Abs 1 AußStrG neu; § 277 HGB; § 7 ZustG; § 13 ZustG
Der OGH erörtert, dass die Gesellschaft im Zwangsstrafenverfahren wegen Missachtung der handelsrechtlichen Publizitätspflichten Rechtsmittel geltend machen kann. Weiters hegt er keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Veröffentlichung der Sanktionierungsakte im Amtsblatt der Wiener Zeitung.