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Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

GrundbuchsrechtLtdStA Dr. Günter Auer (Bearb)NZ AGS 2005/628NZ AGS 2005, 316 - 317 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 12 GBG; § 14 GBG; § 130 GBG; § 131 GBG

Die grundbücherliche Registrierung eines Pfandrechts, bei dem weder ein Höchstbetrag noch eine bestimmte Geldsumme festgelegt ist kann ebenso wie eine persönliche, im Jahr 1863 einverleibte persönliche Dienstbarkeit aus dem Grundbuch gelöscht werden.

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