Zusammenfassung: Das OLG Wien beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung vinkulierter GmbH-Geschäftsanteile und legt dar, dass der Beschluss, mit dem ein Versteigerungsverfahren aufgehoben wird, die Rechtswirkung ex tunc entfaltet, sodass Eigentumsrechte wieder an den Verpflichteten zurückgehen. Ein gutgläubiger Eigentumserwerb an GmbH-Gesellschaftsanteilen ist nicht möglich.
OLG Wien, 26.08.2004, 28 R 28/04z