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§§ 26, 94 GBG; §§ 943, 1451 ff ABGB - Angabe des Rechtsgrundes in Urkunden: kein Verjähren des Antrags auf Einverleibung des außerbücherlichen Eigentums

ZivilrechtNZ 2004/75NZ 2004, 245 - 246 Heft 8 v. 1.8.2004

§ 26 GBG; § 94 GBG; § 943 ABGB; § 1451 ff ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit den Anforderungen für die grundbücherliche Eintragung einer Dienstbarkeit.

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