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§ 1425 ABGB, § 144a StPO - Gerichtlicher Erlag bei aufrechter einstweiliger Verfügung nach § 144a StPO unzulässig

ZivilrechtNZ 2004/67NZ 2004, 216 - 218 Heft 7 v. 1.7.2004

§ 1425 ABGB; § 144a StPO

Die Entscheidung befasst sich mit den Folgen einer einstweiligen Verfügung durch Kontosperre, und mit den Voraussetzungen für eine gerichtlichen Hinterlegung.

OGH 07.10.2003, 5 Ob 135/03v

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