§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 15a Abs 1 ForstG
Die Entscheidung befasst sich mit der Pflicht des Grundbruchsgerichts für die Bewilligung der Teilung eines auch nur teilweise als Wald genutzten Grundstücks die Vorlage einer Bescheinigung der Forstbehörde zu verlangen.
OGH 08.07.2003, 5 Ob 150/03z