§ 4 Abs 1 GrEStG; § 4 Abs 2 Z 2 GrEStG; § 15a ErbStG
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des VwGH 2002/16/0146-6, die sich mit der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei bäuerlichen Übergabsverträgen auseinandersetzt.