Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht, ob die Ausfallshaftung nach § 70 GmbHG auch den Minderheitsgesellschafter trifft, der die Zustimmung zur Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung verweigert hat, und mit den Problemen, die sich aus der Bejahung dieser Haftung ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 2 GmbHG; § 50 GmbHG; § 70 GmbHG; § 83 Abs 2 GmbHG