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§§ 131ff, 123 GBG, § 26 LiegTeilG - Berichtigung (Rückführung) ungerechtfertigter Anmeldungsbögen

ZivilrechtNZ 2004/20NZ 2004, 76 - 78 Heft 3 v. 1.3.2004

§§ 131ff GBG; § 123 GBG; § 26 LiegTeilG

Die Entscheidung bestimmt, dass die zwischenzeitliche Veräußerung einer Liegenschaft deren Löschung aufgrund einer irrtümlichen Sprungklammernauflösung des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes entgegensteht.

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