§ 411 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Bindung des Gerichts an ein rechtskräftiges Unterlassungs- und Entfernungsbegehrens aufgrund der Bejahung des originären Eigentumserwerbs durch Ersitzung.
§ 411 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Bindung des Gerichts an ein rechtskräftiges Unterlassungs- und Entfernungsbegehrens aufgrund der Bejahung des originären Eigentumserwerbs durch Ersitzung.