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§ 411 ZPO - Bindung des Gerichts an rechtskräftiges, auf vollendete Ersitzung gestütztes, ein Unterlassungsbegehren abweisenden Urteil

ZivilprozessrechtNZ 2004/18NZ 2004, 73 - 75 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 411 ZPO

Die Entscheidung befasst sich mit der Bindung des Gerichts an ein rechtskräftiges Unterlassungs- und Entfernungsbegehrens aufgrund der Bejahung des originären Eigentumserwerbs durch Ersitzung.

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