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§ 23 Abs 4 WEG (§ 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002) - Vorziehen der Bestimmungen über die Eigentümergemeinschaft bei Wohnungseigentum in Vorbereitung

Wohn- und MietrechtNZ 2004/26NZ 2004, 85 - 87 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 23 Abs 4 WEG (§ 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002)

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen eine Eigentümergemeinschaft bereits als rechtliche existent zu fingieren ist, und somit zur Geltendmachung von Forderungen auf dem Rechtsweg legitimiert ist.

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