§ 23 Abs 4 WEG (§ 37 Abs 5 Satz 1 WEG 2002)
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen eine Eigentümergemeinschaft bereits als rechtliche existent zu fingieren ist, und somit zur Geltendmachung von Forderungen auf dem Rechtsweg legitimiert ist.