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§ 21 GBG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ AGS 2004/604NZ AGS 2004, 378 - 379 Heft 12 v. 1.12.2004

§ 21 GBG

Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der Pfandrechtseinverleibung gegen einen eingeantworteten, aber noch nicht bücherlich eingetragenen Erben.

OGH 10.02.2004, 5 Ob 222/03p (falsche Angabe in Zeitschrift)

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