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§§ 9, 26 Abs 2 GBG; § 1070 ABGB

ZivilrechtAuer, GüntherNZ AGS 2004/600NZ AGS 2004, 313 - 314 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 9 GBG; § 26 Abs 2 GBG; § 1070 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit dem Möglichkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zu Gunsten einer dritten Person, und mit dessen Verbücherungsfähigkeit.

OGH 10.02.2004, 5 Ob 271/03v

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