§ 9 GBG; § 26 Abs 2 GBG; § 1070 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Möglichkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zu Gunsten einer dritten Person, und mit dessen Verbücherungsfähigkeit.
OGH 10.02.2004, 5 Ob 271/03v
§ 9 GBG; § 26 Abs 2 GBG; § 1070 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Möglichkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zu Gunsten einer dritten Person, und mit dessen Verbücherungsfähigkeit.
OGH 10.02.2004, 5 Ob 271/03v