Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Fälle der konstruktiven Nacherbfolge, in denen der Erblasser einen Erben unter einem Endtermin, einer auflösenden Bedingung, oder einer verbindlichen Auflage einsetzt, der Nacherbe wird aber in aller Regel nicht ausdrücklich bestimmt. Der Beitrag versucht diese lückenhafte letztwillige Verfügung zu füllen, und stellt die Lehrmeinungen zu dieser Problematik dar.