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§ 12 GBG

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2003/559NZ GBSlg 2003, 185 - 186 Heft 6 v. 1.6.2003

§ 12 GBG

Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Möglichkeit der Vereinbarung über eine Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Fruchtgenussberechtigten.

OGH 01.10.2002, 5 Ob 193/02x

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