§ 12 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Möglichkeit der Vereinbarung über eine Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Fruchtgenussberechtigten.
OGH 01.10.2002, 5 Ob 193/02x
§ 12 GBG
Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Möglichkeit der Vereinbarung über eine Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Fruchtgenussberechtigten.
OGH 01.10.2002, 5 Ob 193/02x