§ 914 ABGB; § 956 ABGB; § 31 BWG
Die Entscheidung bestimmt, dass nach Eintritt der Schenkung auf den Todesfall einer Spareinlage, der Berechtigte ohne Angabe des Losungswortes darüber verfügen kann. Mit Anmerkung von Dr. Christoph Mondel.
§ 914 ABGB; § 956 ABGB; § 31 BWG
Die Entscheidung bestimmt, dass nach Eintritt der Schenkung auf den Todesfall einer Spareinlage, der Berechtigte ohne Angabe des Losungswortes darüber verfügen kann. Mit Anmerkung von Dr. Christoph Mondel.