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§ 26 Abs 2, § 56 Abs 3 GBG; § 21 KO

GrundbuchsrechtAuer, GüntherNZ GBSlg 2003/555NZ GBSlg 2003, 122 - 124 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 26 Abs 2 GBG; § 56 Abs 3 GBG; § 21 KO

Die Entscheidung befasst sich mit der Rückübertragung des Eigentums an einer Liegenschaft nach Auflösung einer Treuhandvereinbarung.

OGH 23.04.2003, 5 Ob 86/02m

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