§ 26 Abs 2 GBG; § 56 Abs 3 GBG; § 21 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Rückübertragung des Eigentums an einer Liegenschaft nach Auflösung einer Treuhandvereinbarung.
OGH 23.04.2003, 5 Ob 86/02m
§ 26 Abs 2 GBG; § 56 Abs 3 GBG; § 21 KO
Die Entscheidung befasst sich mit der Rückübertragung des Eigentums an einer Liegenschaft nach Auflösung einer Treuhandvereinbarung.
OGH 23.04.2003, 5 Ob 86/02m