§ 87 Abs 1 GBG; § 94 Abs 1 GBG; § 2 Abs 2 Z 1 WEG; § 3 Abs 1 und 2 WEG; § 12 WEG; § 21 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit der Wiederbegründung von Wohnungseigentum, und mit der Frage, wann einer Kopie eines Notariatsaktes die Qualität eines Originals zukommt. Mit Anmerkung von Hans Hoyer.