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§§ 27a, 77 JN - Vorliegen einer Erbteilungsklage

ZivilrechtNZ 2003/38NZ 2003, 120 - 121 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 27a JN; § 77 JN

Die Entscheidung bestimmt, dass eine Klage auf Einhaltung einer Vereinbarung zweier Erben, wonach einer die geerbte Liegenschaft verkauft, und der Verkaufserlös unter den beiden geteilt werden soll, eine Erbteilungsklage darstellt.

OGH 21.11.2002, 2 Ob 236/02y

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