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§ 76 Abs 2 GmbHG - Nur schuldrechtlicher Anspruch auf Rückübertragung von Geschäftsteilen bei Rücktritt vom Übertragungsvertrag

ZivilrechtNZ 2003/24NZ 2003, 93 - 95 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung befolgt sich mit den Rechtsfolgen bei Rücktritt von einem Übertragungsvertrag.

OLG Wien 28.12.2001, 28 R 26/01a

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG

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