Zusammenfassung: Die Entscheidung befolgt sich mit den Rechtsfolgen bei Rücktritt von einem Übertragungsvertrag.
OLG Wien 28.12.2001, 28 R 26/01a
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befolgt sich mit den Rechtsfolgen bei Rücktritt von einem Übertragungsvertrag.
OLG Wien 28.12.2001, 28 R 26/01a
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG